Blaue Augen und schwarze Socken

Als Gemeinderätin nehme ich neben den Sitzungen immer wieder an Veranstaltungen und Standaktionen teil, die der Entscheidungsfindung in der direkten Demokratie dienen. In den letzten Tagen und Wochen bin ich frühmorgens oder samstags oft auf den Quartierplätzen anzutreffen. Ich verteile Wahlunterlagen für Ralf Margreiter, der für das Schulpräsidium Zürichberg kandidiert.

Durch seine Kompetenz in Schul- und Führungsbereichen hat er die Grünen, die Sozialdemokraten, die Grünliberalen, die Alternative Liste und die ChristlichSoziale Partei überzeugt. Das Amt des Schulpräsidiums ist vergleichbar mit dem Stadtrat; eine wichtige Position im politischen Gefüge der Stadt Zürich. Sie sollte von einem versierten Politiker, der auch fähig ist, Mehrheiten im Gemeinderat zu schaffen, besetzt werden.

 

Im Juni beschäftigten mich im Gemeinderat vor allem die Vorstösse rechtsbürgerlicher Ratsmitglieder zu den Themen Vermummungsverbot, Angabe der Nationalitäten von Straftätern, nicht bewilligte Demonstrationen und Wegweisung von Personen aus dem Stadtgebiet. Es handelte sich geradezu um eine Offensive gegen die Stadtpolizei. Alle Vorstösse wurden von den Mitte- bis zu den Links-Parteien abgelehnt. Ich möchte dies kurz begründen. Vermummungsverbot: Sich unkenntlich zu machen ist in der Schweiz, also auch in der Stadt Zürich, nicht erlaubt. Es wurde nun verlangt, dass die Stadtpolizei das konsequent ahnden soll. Das macht sie aber schon, und zwar mit Augenmass. Die Nationalität von Straftätern spielt als krimineller Motivator etwa so wenig eine Rolle wie blaue Augen oder schwarze Socken. Wissenschaftlich bestätigt sind andere Gründe für kriminelles Verhalten: fehlende Ausbildung, beengende Wohnsituation, Dauerarbeitslosigkeit, fehlende Bezugsperson in der Kindheit. Für die kriminalistische Polizeiarbeit ist die Nationalität bekannt. Nur in Pressemitteilungen wird die Staatsangehörigkeit nicht mehr erwähnt. Der Gemeinderat hat dies gutgeheissen und der Stadtrat umgesetzt. Unbewilligte Demonstrationen sind nicht erlaubt. Trotzdem gibt es Gründe, bei denen das Demonstrationsrecht kurzfristig genutzt wird, ohne eine Bewilligung einzuholen. Da gilt es für die Polizei abzuschätzen, ob es sich um eine Versammlung auf einem Platz ohne Behinderung handelt oder ob sich ein Protestzug in Bewegung setzt. Der Vorstoss «Wegweisung von Personen aus dem Gebiet der Stadt Zürich» wurde noch nicht beraten. Er ist aber juristisch fragwürdig und würde wohl kaum praktisch umsetzbar sein.

 

Ein fast schon schönes Problem ist die geplante ZKB-Seilbahn über dem Seebecken. Wo sollen die Masten hinkommen? Wie viel Platz würde die Einsteigeplattform brauchen? Wie viel ein Billett kosten? Wäre die Gondel klein oder gross? Könnte sie auch zum Pendeln gebraucht werden? Welches wäre der Nutzen für mich? Die Meinungen pro und kontra gehen quer durch die Bevölkerung. Der Quartierverein Riesbach hat eine Veranstaltung mit den Zuständigen der ZKB veranstaltet. Die Konzession für die Seilbahn wurde noch nicht erteilt. Wir sind gespannt auf die weitere Entwicklung.

 

Dieser Artikel erschien in „Lokalinfo Züriberg“, Ausgabe vom 5. Juli 2018.