Gleiche Rechte für alle – auch auf dem Uetliberg

Die SP Kanton Zürich bedauert den heutigen Entscheid des Kantonsrates über die Nutzung des Uetlibergs. Die nachträgliche Legalisierung von illegal erstellen Bauten ist eines Rechtsstaats unwürdig und setzt ein höchst fragwürdiges Zeichen. Der Uetliberg als Zürcher Hausberg muss der Öffentlichkeit zugänglich sein…

Gleiches Recht für alle: Diesen Grundsatz hat die SP in der kantonsrätlichen Debatte zur Uetliberg-Nutzung vertreten. Es kann in einem Rechtsstaat nicht sein, dass illegal erstelle Bauten nachträglich legalisiert werden. Durch die vom Kantonsrat beschlossene Umzonung des Uetliberg-Gipfels von einer Landwirtschafts- in eine Erholungszone ist genau dies geschehen. Mehrfach wurden auf dem Uetliberg Bauten ohne Bewilligung erstellt. Der Kantonsrat hat mit seinem Entscheid zu seiner nachträglichen Legalisierung ein höchst fragwürdiges Zeichen gesetzt.

Die SP hatte im Kantonsrat Rückweisung des Geschäfts verlangt. Dies einerseits aufgrund der rechtlich unklaren Situation und andererseits, weil es nach wie vor keine Schutzverordnung zum Uetliberg gibt. Der Uetliberg stellt ein sensibles Schutzgebiet dar. Es ist daher für die SP unverständlich, dass es keine Schutzverordnung zum Gebiet Uetliberg des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung gibt. Bereits in den 1940er Jahren wurden erste Schutzverordnungen erlassen, so etwa bei der Sicherung der Frei- und Grünfläche des Greifensees. Das Fehlen einer entsprechenden Bestimmung für den Uetliberg ist für die SP ein gravierendes Versäumnis.