Ja zur Totalrevision der Gemeindeordnung

Das neue Gemeindegesetz verlangt einige Änderungen an der Gemeindeordnung. Der Kanton hat dafür eine Frist bis zum 31. Dezember 2021 gesetzt. Nur bei wenigen Bestimmungen liegt ein zwingender Änderungsbedarf vor. Einige weitere Anpassungen sind notwendig, um die geltende Rechtslage beizubehalten.

Die derzeit gültige Gemeindeordnung wurde seit ihrem Inkrafttreten 1970 über 50-mal revidiert, was zu Unzulänglichkeiten, sprachlichen Unklarheiten und teilweise rechtlich überholten Bestimmungen führte. Eine Totalrevision wurde somit zwingend.

 

Stadtrat und Gemeinderat waren sich im Grundsatz einig, dass möglichst wenige substanzielle Änderungen gemacht werden sollen, die über das gesetzlich Erforderliche hinausgehen. Dennoch schlug der Stadtrat einige relevante Neuerungen vor. Die wichtigsten waren: die Erhöhung der Finanzkompetenzen des Stadtrats, die Abschaffung des Verbots für Mitglieder des Stadtrats, im Bundesparlament einsitzen zu dürfen und die Wahl der Betreibungsbeamtinnen und -beamten durch den Stadtrat statt durch das Volk. Bei den Finanzkompetenzen ergab sich im Gemeinderat ein Kompromiss. Die anderen Vorschläge wurden abgelehnt. Auch der Gemeinderat brachte eigene Vorschläge ein.

 

Die wichtigsten vom Gemeinderat beschlossenen Neuerungen sind eine leichte Erhöhung der Finanzkompetenzen des Stadtrats, eine Wohnsitzpflicht neu auch für Friedensrichter:innen und Betreibungsbeamt:innen sowie eine gesetzliche Grundlage für ein virtuelles Parlament in ausserordentlichen Lagen.

 

Bei einer Ablehnung der neuen Gemeindeordnung in der Volksabstimmung würde der Kanton der Stadt eine Gemeindeordnung «aufs Auge drücken». Aus Sicht der SP erhält die Stadt mit der neuen Gemeindeordnung eine behutsam modernisierte «Verfassung» und empfiehlt dem Stimmvolk deshalb ein Ja an der Urne.