Bodycams – die SP-Fraktion sagt Ja, aber

Gewalt gegen und von Polizist:innen ist nicht tolerierbar und muss verhindert werden. Die SP-Fraktion unterstützt selbstverständlich diesbezügliche Bestrebungen. Die Bodycams gelten dabei in einigen Kreisen als niederschwelliges Einsatzmittel zur Deeskalation und Beweissicherung. Gleichzeitig gibt es auch Befürchtungen, dass sog. polizeiliche Körperkameras auch Gewalt provozieren können. Auch der in der Stadt Zürich durchgeführte Pilotversuch zeigte keine eindeutigen Ergebnisse.

Die SP-Fraktion stellt zahlreiche Anträge zur Bodycam-Verordnung. Diese tragen den Bedenken Rechnung. Für die SP ist es zentral, dass die Bodycam-Verordnung mit einer Ausstiegsklausel versehen und von einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie begleitet wird. Eine Mehrheit der SP-Fraktion unterstützt folglich die Bodycam-Vorlage unter der Voraussetzung, dass die verschiedenen Änderungsanträge angenommen werden. Eine Minderheit wiederum lehnt die Einführung von Bodycams grundsätzlich ab.

 

Die SP-Fraktion ist gegenüber neueren Hilfsmitteln grundsätzlich aufgeschlossen. Nebst der technischen Umsetzung und der klaren Regelung hinsichtlich des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte muss jedoch auch ein klarer Nutzen der Einsatzmittel vorliegen.

 

Dieser Nutzen liegt für eine Mehrheit der SP-Fraktion vor. So können Bodycams je nach Einsatzbereich einen deeskalierenden Effekt bei Polizeikontrollen haben und zur Beweissicherung sowohl für Kontrollierte wie auch für die Polizei beitragen. Auch zeigen Studien, dass Beschwerden gegenüber der Polizei zurückgingen. Polizist:innen, die damit rechnen müssen, überwacht und zur Rechenschaft gezogen zu werden, gehen rücksichtsvoller mit den Bürger:innen um.

 

Für eine Minderheit der SP-Fraktion überwiegen jedoch die Bedenken, da der Bodycam-Pilotversuch in der Stadt Zürich keinen eindeutigen Nutzen gezeigt hat. Zudem wird befürchtet, dass die Gewaltanwendung gegenüber der Polizei zunehmen kann, v. a. wenn ausschliesslich Polizst:innen die Aufnahme starten, denn kontrollierte Personen können sich durch den Einsatz von Kameras zusätzlich provoziert fühlen.

 

Die teils widersprüchlichen Aussagen verschiedener Studien bestärken die SP, dass bei einer allfälligen Einführung der Bodycams in der Stadt Zürich die Erfahrungen nach einiger Zeit überprüft werden sollen. Deshalb ist für die SP-Fraktion sowohl die Ausstiegsklausel als auch die wissenschaftliche Begleitung entscheidend. Die Erkenntnisse müssen in eine mögliche Revision der Reglemente und Richtlinien eingebracht werden.

 

Um konfliktträchtige Personenkontrollen nachträglich zu analysieren – gerade auch hinsichtlich (de)eskalierenden Effekten – ist der Kontext wichtig. Entscheidend ist dabei, was der Auslöser für den Bodycam-Einsatz war und nicht nur, was vor der Kamera anschliessend geschieht. Dabei sollen die Aussagen von allen Beteiligten – Polizist:innen und kontrollierten Personen – weiterhin Gewicht haben.

 

Die SP hält weiterhin daran fest, dass Gewalt von und an Polizist:innen inakzeptabel ist und bekämpft werden muss. Die dafür wichtigsten deeskalierenden Elemente sind gegenseitiger Respekt, Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Die SP steht deshalb weiterhin für Augenmass bei Polizeieinsätzen.

 

Weitere Auskünfte:

Pascal Lamprecht, 076 419 11 03, Gemeinderat SP, Präsident SK SID/V

Severin Meier, 079 793 91 60, Gemeinderat SP, Mitglied SK SID/V

Simone Brander, 076 416 94 94, Gemeinderätin SP, Mitglied SK SID/V

 

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