PAB-Skala und Mitgliederbeiträge
Die SP-Mitgliedschaft umfasst zwei Bestandteile: ein Mitgliederbeitrag sowie ein Parteiausgleichsbeitrag (PAB).
Der Mitgliederbeitrag wird von den Mitgliedern der SP 7 und 8 festgelegt. Der PAB wird durch die SP Kanton Zürich festgelegt und richtet sich nach dem Einkommen (Eigendeklaration).
Für Mitglieder, die aufgrund der Empfehlung der SP 7 und 8 in eine Behörde oder ein anderes politisches Amt gewählt werden, kommt zudem eine Behördemitgliedsteuer von 10 Prozent hinzu. Diese Behördemitgliedsteuer wird auf der jeweiligen Entschädigung für die Ausübung des Amtes erhoben (Eigendeklaration).
Mitgliederbeitrag
Steuerbares Einkommen in CHF – Jahresbeitrag in CHF
bis zu 10‘000 – 60.00
10‘001 bis 20‘000 – 140.00
20’001 bis 40‘000 – 210.00
40’001 bis 60‘000 – 300.00
60’001 bis 80‘000 – 380.00
80’001 bis 100‘000 – 460.00
100’001 bis 120‘000 – 530.00
über 120‘000 – 610.00
PAB
Die Skala für die PAB-Beträge ist hier zu finden.
Behördemitgliedsteuer
Die Behördemitgliedsteuer beläuft sich auf 10 Prozent der jeweiligen Entschädigung, die ein Mitglied einer Behörde für die Ausübung des jeweiligen Amtes erhält. Dieser Prozentsatz wird von den Mitgliedern der SP 7 und 8 bestimmt.